EmpCo: Was die neuen Regeln für Umweltwerbung für KMU bedeuten

„Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“. Diese Wörter stehen noch immer auf unzähligen Websites, Verpackungen und Firmenprofilen. Ab 27. September 2026 sind viele davon ein Risiko. Denn ab diesem Zeitpunkt gelten in Österreich die neuen Regeln der EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing.

Ich habe die letzten Tage meine eigene Website und alle meine Profile nach diesen Regeln durchgesehen. Und obwohl ich mich seit Jahren mit Nachhaltigkeitskommunikation beschäftige, habe ich einiges gefunden. Hier teile ich, was die EmpCo bedeutet, welche Stolpersteine es gibt und wie du vorgehen kannst – und warum es trotzdem schlau ist, sich eine verbindliche Rechtsberatung zu holen.

Was ist die EmpCo?

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“, also die Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel. Die EU-Richtlinie soll verhindern, dass Unternehmen mit vagen oder unbelegten Umweltversprechen werben. In Österreich wurde sie mit einer Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.

Im Kern gilt: Eine Umweltaussage muss konkret und belegbar sein. Wer mit einer positiven Umweltwirkung wirbt, muss nachweisen können, dass sie stimmt.

Was ist jetzt nicht mehr erlaubt?

Die wichtigsten Verbote im Überblick:

  • Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“, wenn keine anerkannte, hervorragende Umweltleistung dahintersteht.
  • Klimaneutralität durch Kompensation: Aussagen wie „CO2-neutral“ oder „klimaneutral“, die nur auf dem Ausgleich von Emissionen durch Zertifikate beruhen.
  • Eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem oder staatliche Grundlage.
  • Aussagen über das Ganze, die nur für einen Teil stimmen, etwa „nachhaltige Verpackung“, wenn nur der Karton recycelt ist.
  • Zukunftsversprechen wie „bis 2030 klimaneutral“ ohne konkreten Umsetzungsplan und unabhängige Überprüfung.

Was ich auf meiner eigenen Website gefunden habe

Ich bin Certified Sustainability Expert und dachte, meine Texte seien sauber. Trotzdem bin ich auf Folgendes gestoßen:

  • In meinen FAQ stand, dass bei Designkraft „möglichst umweltfreundlich gedruckt“ wird. Genau dieses Wort ist das Paradebeispiel für eine verbotene allgemeine Umweltaussage.
  • Der Seitentitel meiner Agenturseite lautete „Nachhaltig gestalten seit 2009“. Er stand damit direkt in den Google-Ergebnissen.
  • Mein Website-Cache lieferte auf einzelnen Seiten noch einen alten Footer mit „CO2-neutralem Hosting“ aus, obwohl ich ihn längst geändert hatte.
  • In alten Branchenverzeichnissen standen Texte, die ich vor Jahren geschrieben und vergessen hatte.

Dazu kam eine Erkenntnis, die mich überrascht hat: Ich hatte „nachhaltig“ oft im Sinne von „langfristig“ verwendet, etwa bei „nachhaltiger Website-Betreuung“ oder „nachhaltiger Seitenstruktur“. Rechtlich ist das meist unproblematisch. Auf einer Website, die sich mit Nachhaltigkeit positioniert, lesen Besucher:innen das Wort aber fast immer ökologisch. Deshalb habe ich es überall dort ersetzt, wo ich eigentlich „dauerhaft“ oder „langfristig“ meinte.

Was stattdessen funktioniert

Die gute Nachricht: Du musst nicht aufhören, über dein Engagement zu reden. Du musst es nur konkret tun. Statt „wir drucken umweltfreundlich“ zum Beispiel:

  • „Wir drucken auf FSC-zertifiziertem Papier.“
  • „Unsere Druckerei ist mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert.“
  • „Unsere Website wird mit 100 % Ökostrom betrieben.“

Solche Aussagen sind überprüfbar und damit glaubwürdig. Und ehrlich gesagt überzeugen sie Kund:innen auch mehr als jedes Schlagwort.

Checkliste: So prüfst du deine Kommunikation

  1. Website komplett durchsuchen: Fließtexte, Überschriften, FAQ, Footer, aber auch Seitentitel und Meta-Descriptions, die in Google angezeigt werden.
  2. Nach heiklen Begriffen suchen: nachhaltig, umweltfreundlich, grün, ökologisch, klimaneutral, CO2-neutral, ressourcenschonend.
  3. Jede Fundstelle hinterfragen: Kann ich die Aussage belegen? Gilt sie für das ganze Produkt oder nur für einen Teil?
  4. Außerhalb der Website schauen: Google-Unternehmensprofil, WKO Firmen A–Z, Branchenverzeichnisse, LinkedIn, E-Mail-Signatur, Angebote und Präsentationen.
  5. Cache leeren und im Inkognito-Fenster prüfen, ob wirklich die neuen Versionen ausgeliefert werden.
  6. Dokumentieren: Halte fest, wann du was geändert hast. Screenshots mit Datum reichen.

Wie bei der DSGVO: weniger Panik, mehr Augenmaß

Mich erinnert die EmpCo an die Einführung der DSGVO. Auch damals herrschte große Aufregung, und viele kleine Unternehmen fürchteten Strafen für jede Kleinigkeit. Im Alltag hat sich gezeigt: Wer mit Augenmaß vorgeht, die wichtigsten Punkte umsetzt und dokumentiert, ist gut aufgestellt.

Bei der EmpCo ist es ähnlich. Die Richtlinie richtet sich vor allem an Werbung gegenüber Konsument:innen. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist weniger direkt betroffen. Ignorieren würde ich das Thema trotzdem nicht. Denn in Österreich können Mitbewerber:innen und Verbände Verstöße mit Unterlassungsklagen verfolgen, und das kann auch kleine Betriebe treffen. Dazu kommt: Ein Greenwashing-Vorwurf schadet dem Ruf, egal ob B2B oder B2C.

Die gute Nachricht ist, dass der Aufwand überschaubar bleibt. Eine gründliche Durchsicht der eigenen Kommunikation und der Ersatz pauschaler Begriffe durch konkrete Aussagen reichen in den meisten Fällen aus. Und klare, belegbare Aussagen sind schlicht die bessere Kommunikation.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen hilft zum Beispiel das Rechtsservice der Wirtschaftskammer weiter.

Du willst deine Umweltaussagen prüfen lassen oder dein Engagement glaubwürdig kommunizieren? Als Certified Sustainability Expert unterstütze ich dich dabei.

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