Corporate Design mit KI weiterentwickeln, eine gute Idee?

KI kostet auf den ersten Blick keinen Euro, aber dann doch vielleicht Kund:innen.

Ich verstehe den Reiz: Logo hochladen, Prompt eintippen, ein paar Minuten warten, und schon wirkt das Corporate Design „frischer“. Viele Unternehmen probieren das inzwischen selbst aus. Klar, es geht schnell und kostet erst mal nichts.

Nur: Der Preis für die Marke kann trotzdem hoch sein. Oft sieht das Ergebnis auf den ersten Blick gar nicht schlecht aus. Aber auf den zweiten Blick geht dabei mehr verloren, als man intern denkt. Die Kund:innen merken das aber schnell.

Hier sind einige Gründe, warum sich eine Weiterentwicklung mit meiner Agentur Designkraft lohnt und zwei rechtliche Punkte, die ihr vielleicht nicht auf dem Schirm habt.

1. KI liefert das Wahrscheinliche, eine Marke braucht das Besondere

KI rät im Grunde nur: Sie erzeugt das, was angesichts von Millionen Beispielen am ehesten passt. Für erste Skizzen, Varianten oder grobe Textentwürfe ist das eh super.

Ein Corporate Design hat aber eine anderen Aufgabe: Es soll ein Unternehmen unterscheidbar machen. Und die wahrscheinlichste Lösung ist dafür fast nie die beste, denn sie sieht aus wie alles, das es schon gibt. Wer sein Design per KI „modernisiert“, schiebt es oft unbemerkt Richtung Durchschnitt: die üblichen Farbverläufe, die beliebten Schriften, die vertrauten Formen.

Interessant wird Gestaltung da, wo man bewusst vom Erwartbaren abweicht. Das kann ich nur, wenn ich die Marke, ihre Geschichte und ihr Umfeld kenne. Genau dafür ist Designkraft da.

2. Der Markenwert steckt in der Wiedererkennbarkeit

Ein Corporate Design ist mehr als ein Logo. Farben, Typografie, Layoutraster, Bildsprache, das gehört zusammen. Wiedererkennung entsteht erst, wenn das überall wiedererkennbar ist: Website, Angebot, Fahrzeug, Social Media.

Eine KI kennt dieses System nicht. Sie ändert, was man ihr zeigt, ohne zu wissen, wo das Design sonst noch im Einsatz ist. Plötzlich sind mehrere Varianten der Gestaltung im Umlauf. Und genau das schwächt eine Marke, leise, und oft, ohne dass du es merkst. Die Kund:innen haben aber ein sehr feines Gespür, denen fällt das sehr schnell auf.

3. Was die KI erzeugt, gehört niemandem

Urheberrechtlich geschützt ist nur, was ein Mensch geschaffen hat. Was eine KI erzeugt, hat keinen Urheber. Wer sein Design per KI verändert, hat an diesen Änderungen also keine eigenen Rechte und kann wenig tun, wenn ein Mitbewerber sie einfach übernimmt.Dazu kommt: Niemand kann garantieren, dass ein Ergebnis der KI frei von Elementen aus fremden Werken ist.

4. Markenschutz braucht eine klare Form

Wer sein Logo als Marke angemeldet hat oder das plant, schützt eine ganz bestimmte Darstellung. Jede abweichende Variante im Umlauf macht diesen Schutz unschärfer. Im Streitfall kann das den Ausschlag geben.

Ich achte darauf, dass Weiterentwicklungen zur geschützten Form passen, und halte Änderungen in den Gestaltungsrichtlinien fest. So ist nachvollziehbar, welche Version gilt.

Nutzungsrecht ist nicht Bearbeitungsrecht

Viele denken: bezahlt, gehört mir. So einfach ist es nicht. In der Regel erwirbt der Kunde das Recht, das Design zu nutzen. Das Recht, es zu verändern, ist davon getrennt.

Das österreichische Urheberrechtsgesetz sagt: Ein Werk darf ohne Zustimmung des Urhebers nicht verändert werden (§ 21 UrhG). Ausgenommen sind nur Kleinigkeiten wie Größenanpassungen. Auch Bearbeitungen dürfen nur mit Zustimmung verwertet werden (§ 14 UrhG).

Auch Designkraft hält das wie viele Agenturen zusätzlich in den AGB fest: Nutzungsrechte ja, Bearbeitungsrechte nein, Änderungen nur mit schriftlicher Zustimmung. Ob per Hand oder per KI geändert wurde, spielt dabei keine Rolle.

Das ist keine Schikane, es schützt die Marke und gibt beiden Seiten Klarheit. Und wer sein Design selbst weiterentwickeln will, kann das Bearbeitungsrecht natürlich auch vertraglich dazukaufen. Ein kurzes Gespräch genügt.

Und noch was: Wer hat Ihr Logo eigentlich sonst noch?

Ein Punkt, der fast nie bedacht wird: Wer ein Logo in eine KI lädt, gibt es aus der Hand. Bei Gratisversionen vieler Anbieter landen die Uploads mitunter im Training. Das heißt, das eigene Logo kann in fremden Ergebnissen wieder auftauchen. Wer die Datenverarbeitung nicht bewusst in den Einstellungen deaktiviert, erteilt diese Nutzung quasi stillschweigend.

Dazu kommen datenschutzrechtliche Fragen: DSGVO und EU AI Act stellen Anforderungen an solche Dienste, und bei vielen Anbietern liegen die Server außerhalb der EU. Ob das mit dem eigenen Unternehmen zusammenpasst, muss man prüfen, und zwar bevor man Betriebsinterna und Markenzeichen hochlädt, nicht danach.

Der bessere Weg: gemeinsam weiterentwickeln

Ich nutze KI selbst gerne, sie hilft mir, Varianten schnell zu skizzieren und Ideen sichtbar zu machen. Entscheidend ist, was danach passiert: Ich prüfe, was funktioniert, füge es in das bestehende System ein und halte das Ergebnis verbindlich fest.

Mein Vorschlag: Wenn du das Design modernisieren willst, bring deine Ideen gerne mit. Ich entwickle bei Designkraft daraus etwas, das zeitgemäß aussieht und zu deiner Marke passt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Du willst deine Marke menschlich weiterentwicklen?