Barrierefreiheit heißt sich öffnen

Das Internet ist ein unerschöpflicher Quell für Wissen, Meinungen, Geschichten und Kontakte. Es öffnet Türen in alle Welt, jedoch nicht für alle Menschen gleichermaßen. Das soll nun anders werden: Barrierefreiheit ist das Zauberwort. Und es ist kein Hexenwerk.

Wie lese ich mit Sehbehinderung den zu kleinen Text auf einer Website? Woran erkenne ich Formularfelder, wenn der Kontrast zu gering ist? Und wie folge ich mit Hörproblemen einem Video ohne Untertitel? Oder wie navigiere ich ohne zu sehen, wenn die Elemente für die Vorlesefunktion nicht oder nur unzureichend beschriftet sind?

Damit digitale Angebote wie Online-Shops, Apps oder Selbstbedienungsterminals von allen Menschen gleichberechtigt genutzt werden können, ist am 28. Juni 2025 in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft getreten, in Deutschland parallel das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Seither müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen barrierefrei sein. Dazu zählen etwa Webshops und Online-Buchungen, Bankdienstleistungen, E-Books, Computer, Smartphones oder Selbstbedienungsterminals.

Türen öffnen statt verschließen

Abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung ermöglicht Barrierefreiheit aber auch den Zugang zu einer großen Zielgruppe: Rund ein Viertel der Menschen in Österreich zwischen 15 und 89 Jahren ist laut Statistik Austria gesundheitsbedingt im Alltag eingeschränkt, knapp 8 % davon stark. (Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 2024) Einschränkungen beim Sehen, Hören oder in der Beweglichkeit machen die Nutzung digitaler Angebote oft schwierig. Wer seine Angebote so gestaltet, dass diese große Zielgruppe sie nicht nutzen kann, verschließt selbst die Tür für viele Kund:innen.

In Barrierefreiheit zu investieren, zahlt sich also aus. Auch für Unternehmen, die nicht unter die gesetzliche Verpflichtung fallen. Dazu gehören Websites, die nur informieren und keinen Online-Verkauf oder keine Online-Buchung anbieten. Ausgenommen sind außerdem Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Diese Ausnahme gilt auch für ihre Webshops. Wer dagegen Produkte herstellt, importiert oder verkauft, die selbst unter das Gesetz fallen, etwa Smartphones oder E-Book-Reader, ist auch als Kleinstunternehmen nicht ausgenommen. (Details beim Sozialministeriumservice)

Wie sieht eine barrierefreie Website aus?

Idealerweise gestaltet man eine Website von Anfang an barrierefrei. Aber auch bestehende Angebote lassen sich anpassen, und wo das Gesetz greift, müssen sie es auch. Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Informationen über mehr als einen Sinneskanal zugänglich und in ihrer Darstellung anpassbar sind. Das betrifft verschiedene Bereiche:

  • Aufbau
    Eine einfache, konsistente Navigation und ausreichend Farbkontrast.
  • Texte und Überschriften
    Eine klare Hierarchie, konkrete Bezeichnungen, (leicht) verständliche Texte und skalierbare Schriftgrößen.
  • Bilder und Grafiken
    Aussagekräftige Bildbeschreibungen, die sich vorlesen lassen.
  • Videos und Audiodateien
    Untertitel, Audiodeskriptionen oder Videos in Gebärdensprache.

Mehr Auffindbarkeit und Nutzerfreundlichkeit

Eine barrierefreie User Experience bringt nicht nur zusätzliches Kundenpotenzial. Sie wirkt sich auch positiv auf die mobile Nutzung aus. Die klare optische wie inhaltliche Struktur, Alternativtexte für Bilder und sprechende Links verbessern außerdem die Auffindbarkeit in Suchmaschinen. Über die technischen Vorteile hinaus schafft ein barrierefreies Angebot noch etwas: Es zeigt gelebte gesellschaftliche Verantwortung und schafft Vertrauen und Nähe zu potenziellen Kund:innen. Zu allen potenziellen Kund:innen.